Beitrittserklärung | Vereine gründen

Mitgliedschaft im Landesverband

Vereine, Initiativen, Zusammenschlüsse, Stammtischmitglieder, Einzelpersonen, aber auch Interessierte können Mitglied im Landesverband werden.

Was habt ihr davon?

  • Spendenbescheinigung für Spenden an die Gruppe (wenn kein eingetragener Verein) – Geldfluss muss über den Landesverband laufen
  • Unterstützung und Beratung für einzelne und grundsätzliche Fragen
  • Ansprechpartner in inhaltlichen Fragen des Pflege- und Adoptivkinderwesens (SGB VIII)
  • Vermittlung und Austausch zwischen den Zusammenschlüssen landesweit
  • Vermittlung an bestehende Netzwerkpartner
  • Regelmäßiger Austausch mit dem Fachzentrum für Pflegekinderwesen
  • Veröffentlichung von eigenen (Erfahrungs-)Berichten auf der Website des Landesverbandes

Wofür steht der Landesverband?

  • Verbesserung der Rahmenbedingungen im Pflegekinderwesen auf kommunaler und Landesebene
  • Initiierung und Stärkung der Selbsthilfe der Pflege- und Adoptivfamilien durch Zusammenschlüsse der Betroffenen, als Gruppen, Initiativen, Gesprächskreise
  • Information der Öffentlichkeit über die besonderen Situationen und Bedarfe der Pflege- und Adoptivkinder und ihrer Familien
  • Gewinnung von Familien, die Pflege- oder Adoptivkinder aufnehmen möchten
  • Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe zur Entwicklung der Pflegekinderhilfe
  • Zusammenarbeit und Mitarbeit auf Landes- und Bundesebene in der LAGF (Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände) und der Bundesorganisation Agenda Pflegefamilien und der BiP (Bundesinteressengemeinschaft für Pflegefamilien)

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