Eine Adoption bedeutet, dass ein Kind rechtlich gesehen nicht mehr das Kind der leiblichen Eltern ist, sondern das Kind der Adoptiveltern wird. Es ist dann mit allen Familienmitgliedern der Adoptiveltern verwandt und die Verwandtschaft mit der Familie der leiblichen Eltern wird vor dem Gesetz aufgelöst. Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen leiblichen Kindern und Adoptivkindern.
Durch eine Adoption übernehmen die Adoptiveltern die volle Verantwortung für das körperliche und das seelische Wohl des Kindes.
Voraussetzungen einer Adoption:
Personen, die ein Kind adoptieren möchten, müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Ein Höchstalter ist nicht festgelegt, der Altersabstand zum Adoptivkind sollte aber dem natürlichen Altersabstand zwischen Eltern und Kindern entsprechen.
Bei verheirateten Paaren muss einer von beiden 25 Jahre und der Partner oder die Partnerin mindestens 21 Jahre alt sein. Ein verheiratetes Paar kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Bei unverheirateten Paaren oder Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben adoptiert nur einer das Kind. Eine alleinstehende Person kann ebenfalls ein Kind adoptieren.
Das Bundesministerium für Familie nennt folgende Bedingungen für eine Adoption:
Die Adoptionsvermittlungsstelle überprüft Ihre Eignung als Bewerberin oder Bewerber. Dabei sind unter anderem folgende Kriterien wesentlich:
- Persönlichkeit - Dazu zählen etwa Ihre Motivation zur Adoption, die Fähigkeit, sich auf das Kind einzulassen, Toleranz, Bereitschaft zur Aufklärung des Kindes über seine Abstammung und zum kontinuierlich offenen Umgang mit der Vorgeschichte des Kindes.
- Partnerschaftliche Stabilität - Für ein Kind ist es wichtig, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen. Wichtig ist, dass Sie eine gute gemeinsame Grundlage in Ihrer Partnerschaft haben und wissen, wie Sie konstruktiv mit Konflikten umgehen.
- Ihre Bereitschaft zum offenen Umgang mit der Adoption: Sie sollten bereit sein, das Kind über seine Herkunft aufzuklären und mit diesem Thema offen umzugehen.
- Gesundheit - Sie sollten körperlich und geistig gesund sein, damit sichergestellt ist, dass Sie lange für das Kind sorgen können.
- Erziehungsvorstellungen - Sie sollten sich mit Ihren Vorstellungen von Erziehung auseinandersetzen. Es gilt, die selbst erlebte Erziehung nicht unreflektiert auf das Kind zu übertragen.
- Wohnverhältnisse - Der Wohnraum sollte ausreichend groß sein, sodass das Kind die Möglichkeit hat, sich in einem eigenen Spiel- und Lebensbereich zu entfalten. Im Wohnumfeld sollte der Kontakt zu anderen Kindern möglich sein.
- Wirtschaftliche Verhältnisse - Sie müssen den Nachweis erbringen, dass das Kind in einer wirtschaftlich stabilen Situation aufwachsen kann.
Nach Aufnahme des Kindes
Wenn das Kind in die Familie kommt, wird es dort erst mindestens 1 Jahr in sogenannter Adoptionspflege leben. Diese Zeit wird der rechtlichen Adoption vorgeschoben, damit es die Gelegenheit zur Integration und der Entscheidung für DIESES Kind dann auch aus vollem Herzen geben kann. Bei älteren Kindern kann die Adoptionspflege länger dauern.
Wenn Pflegeeltern ihr schon seit längerer Zeit in ihrer Familie lebendes Pflegekind adoptieren, wird es keine Adoptionspflegezeit mehr geben.
In dieser Zeit haben die Adoptierenden schon alle Unterhaltspflichten gegenüber dem Kind. Das Kind hat in der Zeit der Adoptionspflege einen Vormund.
Am Ende der Adoptionspflege gibt es die endgültige Adoptionsabsicherung mit Zustimmung der Adoptiveltern und des Vormundes.
Adoptionsvermittlungsstelle
Adoptionen aus dem Inland
Die Adoptionsvermittlungsstellen haben den Auftrag, für jedes zu vermittelnde Kind die Eltern auszuwählen, die am besten zum Kind passen. Dabei stehen das Wohl des Kindes und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse im Mittelpunkt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Für die Vermittlung einer Adoption sind speziell dafür genehmigte Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt am Wohnort der Adoptiveltern zuständig.
Für alle Fragen, die Bewerbung und die Vermittlung eines Kindes ist die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamtes oder auch die Zentrale Adoptionsstelle des Landes Sachsen-Anhalt (Landesjugendamt) in Halle zuständig.
Adoptionen aus dem Ausland
Zuständig für Auslandsadoptionen sind:
- die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter,
- die nichtstaatlichen Vermittlungsstellen, die für die Vermittlung von Auslandsadoptionen zugelassen sind
Die nichtstaatlichen Vermittlungsstellen sind jeweils nur für Adoptionen aus bestimmten Staaten zugelassen. Die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter haben keine solche Beschränkung. Dennoch können nicht aus allen Staaten Kinder adoptiert werden. Umfassende Informationen zu Auslandsadoptionen finden Sie bei der Bundeszentrale für Auslandsadoptionen.