Vollzeitpflege

Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung für einen Personensorgeberechtigten. Sie ist eine Hilfe, die Alter und Entwicklungsstand des Kindes, seine persönlichen Bindungen und seinen Bedarf in den Mittelpunkt des Handelns setzt. Es gibt im Rahmen der Vollzeitpflege eine zeitlich befristete oder eine auf Dauer angelegte Lebensform für das Leben des Kindes in der Pflegefamilie. Die Perspektive des Kindes muss sich orientieren an seiner persönlichen Entwicklung und an einer Beachtung möglicher Verbesserungen der Erziehungsbedigungen in der Herkunfsfamilie. 

Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind besonderen Formen der Familiepflege zu schaffen und auszubauen. 

Im Kinder- und Jugendhilferecht Sachsen-Anhalt heißt es zur Vollzeitpflege:

"Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll bei Bedarf in sozial- oder heilpädagogischen Pflegestellen oder in Pflegestellen gewährt werden, in denen die gemeinsame Unterbringung und Betreuung von Geschwisterkindern, bei denen eine Hilfe zur Erziehung gegeben ist, möglich ist." 

In Sachsen-Anhalt lebten 2023 rund 3.000 Pflegekinder in etwa 2.000 Pflegefamilien. Gut ein Drittel aller Pflegekinder ist bei Pflegeeltern untergebracht, die mit ihnen verwandt sind.
Pflegeeltern sind Personen, die ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und über Nacht in ihren Haushalt aufgenommen haben. Pflegeeltern können als verheiratete oder unverheiratete Paare zusammenleben. Ebenso können sie verschieden- oder gleichgeschlechtlich oder auch Alleinstehend sein.
Für ein Kind in einer Pflegefamilie tragen grundsätzlich die Eltern des Kindes weiterhin die elterliche Sorge. Wenn aufgrund kinderschädlichen Ereignisse den Eltern das Sorgerecht vom Familiengericht entzogen wurde, wird ein Vormund für das Kind in allen wesentlichen Entscheidungen zuständig.
Für die weitaus meisten Kinder und Jugendlichen, die in Pflegefamilien untergebracht sind, ist die Jugendhilfe und somit das Jugendamt zuständig. Das Jugendamt vermittelt das Kind in die Familie, berät und begleitet die Familie und übernimmt die Kosten im Rahmen von Pflegegeld und Beihilfen.
Die aktuelle Pflegegeldverordnung und Beihilfekataloge der Kommunen und Landkreise
Ein Kind wird häufig nach einer Inobhutnahme oder einer sehr krisenhaften Entwicklung in der Familie vom Jugendamt in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Diese Unterbringung dient einer Krisenintervention und einer Klärung der weiteren Lebensperspektive des Kindes und ist zeitlich begrenzt.
Sonderpflegestellen sind heil- oder sozialpädagogische Pflegestellen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche.