Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung für einen Personensorgeberechtigten. Sie ist eine Hilfe, die Alter und Entwicklungsstand des Kindes, seine persönlichen Bindungen und seinen Bedarf in den Mittelpunkt des Handelns setzt. Es gibt im Rahmen der Vollzeitpflege eine zeitlich befristete oder eine auf Dauer angelegte Lebensform für das Leben des Kindes in der Pflegefamilie. Die Perspektive des Kindes muss sich orientieren an seiner persönlichen Entwicklung und an einer Beachtung möglicher Verbesserungen der Erziehungsbedigungen in der Herkunfsfamilie.
Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind besonderen Formen der Familiepflege zu schaffen und auszubauen.
Im Kinder- und Jugendhilferecht Sachsen-Anhalt heißt es zur Vollzeitpflege:
"Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll bei Bedarf in sozial- oder heilpädagogischen Pflegestellen oder in Pflegestellen gewährt werden, in denen die gemeinsame Unterbringung und Betreuung von Geschwisterkindern, bei denen eine Hilfe zur Erziehung gegeben ist, möglich ist."